Datensatz

INSPIRE BW Bodennutzung Waldfunktion Gesetzlicher Erholungswald

INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Gesetzlicher Erholungswald in Baden-Württemberg. Nach § 33 LWaldG können Wälder durch Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. In Frage kommen dabei Wälder in dicht besiedelten Räumen (Verdichtungsräume), in der Nähe von Städten und größeren Siedlungen, Heilbädern, Kur- und Erholungsorten sowie in Erholungsräumen.

Ressourcen und Datenlinks

Titel und DetailsLetzte ÄnderungDateiformatZur Ressource
-
WMS_SRVC
zur Ressource
INSPIRE-WFS BW Bodennutzung Waldfunktion Gesetzlicher Erholungswald-
WFS_SRVC
zur Ressource
Beschreibung
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Existing Land Use umgesetzte Daten der Waldfunktion Gesetzlicher Erholungswald in Baden-Württemberg bereit.
Lizenz
freie Nutzung
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

INSPIRE-WMS BW Bodennutzung Waldfunktion Gesetzlicher Erholungswald

Letzte Änderung
-
Dateiformat
WMS_SRVC
zur Ressource

INSPIRE-WFS BW Bodennutzung Waldfunktion Gesetzlicher Erholungswald

Letzte Änderung
-
Dateiformat
WFS_SRVC
zur Ressource
Beschreibung
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Existing Land Use umgesetzte Daten der Waldfunktion Gesetzlicher Erholungswald in Baden-Württemberg bereit.
Lizenz
freie Nutzung
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
weniger Informationen anzeigen

Details zum Datensatz

Letzte Änderung
Veröffentlichungsdatum
Datenbereitsteller
Geoportal Baden-Württemberg
Veröffentlichende Stelle
FVA