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Flächennutzungsplan der Stadt Freiburg i. Br. - Rechtsgültiger Stand (XPlanung)

Der gültige Flächennutzungsplan 2020 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Freiburg (FNP 2020) stellt die Aufteilung von u.a. Siedlungs-, Grün- und Freiflächen sowie die Verteilung der größten Standorte für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Sportanlagen dar. Als vorbereitender Bauleitplan ist er das wichtigste formale Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der Stadtentwicklung und gleichzeitig die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Diese müssen aus den Planungszielen des FNP entwickelt werden. Die Darstellungen im FNP begründen keine Bauansprüche für die Grundstückseigentümer*innen, aber sie binden die Stadt Freiburg und andere öffentliche Planungsträger bei nachfolgenden Entwicklungen. Der gültige Stand des FNP beinhaltet alle wirksamen Änderungen und Berichtigungen. Darüber hinaus einzelne nachrichtliche Übernahmen von übergeordneten Planungen. Basis des Plans ist der FNP 2020 aus dem Jahr 2006. Verzögerungen von wenigen Tagen sind möglich, bis eine wirksam gewordene Änderung oder Berichtigung in die Arbeitskarte übernommen ist. Rechtliche Grundlage: Aufgabe des Flächennutzungsplans ist es, für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung darzustellen (vgl. § 5 BauGB). Rechtsgrundlage des Flächennutzungsplans (vorbereitender Bauleitplan) ist das BauGB (vgl. § 1 BauGB).

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