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Archäologische Kulturdenkmale in Baden-Württemberg

Die hier bereitgestellten Daten vermitteln eine inoffizielle Version der Liste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Sie sind daher für Planungszwecke nicht geeignet! Verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Die Daten beschreiben die durch das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG BW) geschützten unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmale gem. §§ 2, 12 und 28 DSchG BW, sowie Grabungsschutzgebiete gem. §22 DSchG BW. Ziel dieses Datenangebotes ist es, dem öffentlichen Informationsinteresse zu entsprechen und Wissen zu Kulturdenkmalen zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass sich die Erkenntnisse zu Kulturdenkmalen stetig aktualisieren und die Daten keine verbindlichen Aussagen zur Denkmaleigenschaft erlauben. Dargestellte Kulturdenkmale können inzwischen die Denkmaleigenschaft verloren haben. Nicht aufgeführte Objekte können aufgrund neuer Erkenntnisse als Kulturdenkmale erkannt worden sein. Weitere Informationen siehe: https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=DSchG_BW Um fachliche Anliegen oder Anmerkungen zu einzelnen Objekten dem Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen, verwenden Sie bitte nachfolgenden Link zur Kontaktaufnahme: https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/karte-kulturdenkmale-auf-geoportal-bw/kontakt-denkmalkarte-archaeologie Mit Anliegen zu konkreten Bauvorhaben und denkmalrechtlichen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.

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Die hier bereitgestellten Daten vermitteln eine inoffizielle Version der Liste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Sie sind daher für Planungszwecke nicht geeignet! Verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Ziel dieses Datenangebotes ist es, dem öffentlichen Informationsinteresse zu entsprechen und Wissen zu Kulturdenkmalen zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass sich die Erkenntnisse zu Kulturdenkmalen stetig aktualisieren und die Daten keine verbindlichen Aussagen zur Denkmaleigenschaft erlauben. Dargestellte Kulturdenkmale können inzwischen die Denkmaleigenschaft verloren haben. Nicht aufgeführte Objekte können aufgrund neuer Erkenntnisse als Kulturdenkmale erkannt worden sein. Die mit dem Dienst dargestellten Objekte beschreiben die durch das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG BW) geschützten unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmale gem. §§ 2, 12 und 28 DSchG BW und Grabungsschutzgebiete gem. §22 DSchG BW. Kulturdenkmale: Darstellung der derzeit bekannten unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmale. Die Denkmalerfassung wird stetig fortgeführt. Auch Objekte, die nicht dargestellt sind, können Kulturdenkmale sein. Grabungsschutzgebiete: Gebiete, die begründeter Vermutung nach Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung bergen und von der Unteren Denkmalschutzbehörde durch Rechtsverordnung zu Grabungsschutzgebieten wurden. Arbeiten, durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert oder gefährdet werden können, unterliegen hier einem besonderen Genehmigungsvorbehalt. Um fachliche Anliegen oder Anmerkungen zu einzelnen Objekten dem Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen, verwenden Sie bitte nachfolgenden Link zur Kontaktaufnahme: https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/karte-kulturdenkmale-auf-geoportal-bw/kontakt-denkmalkarte-archaeologie Mit Anliegen zu konkreten Bauvorhaben und denkmalrechtlichen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
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WMS LAD Archäologische Kulturdenkmale in Baden-Württemberg

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Die hier bereitgestellten Daten vermitteln eine inoffizielle Version der Liste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Sie sind daher für Planungszwecke nicht geeignet! Verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Ziel dieses Datenangebotes ist es, dem öffentlichen Informationsinteresse zu entsprechen und Wissen zu Kulturdenkmalen zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass sich die Erkenntnisse zu Kulturdenkmalen stetig aktualisieren und die Daten keine verbindlichen Aussagen zur Denkmaleigenschaft erlauben. Dargestellte Kulturdenkmale können inzwischen die Denkmaleigenschaft verloren haben. Nicht aufgeführte Objekte können aufgrund neuer Erkenntnisse als Kulturdenkmale erkannt worden sein. Die mit dem Dienst dargestellten Objekte beschreiben die durch das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG BW) geschützten unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmale gem. §§ 2, 12 und 28 DSchG BW und Grabungsschutzgebiete gem. §22 DSchG BW. Kulturdenkmale: Darstellung der derzeit bekannten unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmale. Die Denkmalerfassung wird stetig fortgeführt. Auch Objekte, die nicht dargestellt sind, können Kulturdenkmale sein. Grabungsschutzgebiete: Gebiete, die begründeter Vermutung nach Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung bergen und von der Unteren Denkmalschutzbehörde durch Rechtsverordnung zu Grabungsschutzgebieten wurden. Arbeiten, durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert oder gefährdet werden können, unterliegen hier einem besonderen Genehmigungsvorbehalt. Um fachliche Anliegen oder Anmerkungen zu einzelnen Objekten dem Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen, verwenden Sie bitte nachfolgenden Link zur Kontaktaufnahme: https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/karte-kulturdenkmale-auf-geoportal-bw/kontakt-denkmalkarte-archaeologie Mit Anliegen zu konkreten Bauvorhaben und denkmalrechtlichen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
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Geoportal Baden-Württemberg
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Landesamt für Denkmalpflege