INSPIRE BW Bodennutzung Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen
INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen in Baden-Württemberg. Wälder können nach § 31 Abs. 1 LWaldG durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.
Ressourcen und Datenlinks
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| INSPIRE-WFS BW Bodennutzung Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen | - | WFS_SRVC | |
| INSPIRE-WMS BW Bodennutzung Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen | - | WMS_SRVC | |
INSPIRE-WFS BW Bodennutzung Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen
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- Umwelt