Fallzahlen Jugendhilfe im Strafverfahren je Sozialraum in Ulm
Die Jugendhilfe im Strafverfahren nehmen junge Menschen in Anspruch, gegen die ein Strafbefehl und/oder eine Anklageschrift erhoben wurde und junge Menschen, bei denen eine Einstellung gem. §§ 45, 47 JGG erfolgte.
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